Sind Rechnungen fehlerhaft, konnte dies bisher für einen Auftraggeber bei einer Betriebsprüfung eine böse Überraschung bedeuten. Nicht selten beanstandeten die Betriebsprüfer formelle Fehler und der Auftraggeber konnte aus einer solchen Rechnung keine Vorsteuer abziehen. Besonders ärgerlich, wenn die Vorsteuer bereits bezahlt wurde. Dann musste man die Vorsteuer samt Steuerzinsen zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof hat nun […]
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